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1. Den eigenen Kosum bestimmen: Von den alten Stromabrechnungen den jährlichen Konsum ablesen. Es ist zu empfehlen, den Grund- und Arbeitspreis seines bisherigen Stromanbieters zu kennen.
2. Tarife vergleichen: Die Tarife der Anbieter sind sehr unterschiedlich. Von vielen Grundversorgern werden neben dem Basistarif auch noch günstigere Varianten zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grunde kann sich auch ein Tarifwechsel lohnen, ohne den aktuellen Anbieter zu wechseln. Wer wechseln will, sollte sich immer über den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Abgaben informieren.
Wichtig zu wissen: Wer bislang günstigen Nachtstrom bekommt, für den ein Wechsel nur dann sinnvoll ist, wenn die Verbrauchsdaten für Tag- und Nachtstrom mittels separater Zähler angegeben werden. Aufgrund hoher Netznutzungsgebühren werden nur von den lokalen Grundversorgern Nachtstrom angeboten. Wer über zwei Zähler verfügt, hat die Möglichkeit, seinen Tarif zu splitten und einen neuen Anbieter für Tagstrom zu wählen, Nachtstrom aber weiterhin von seinem Grundversorger erhalten. Achtung: Betroffene Kunden sollten sich über diese Möglichkeit unbedingt informieren, weil einige lokale Versorger nur Nachtstrom in Verbindung mit Tagstrom sichern.
3. Alten Vertrag überprüfen: Vor dem Tarifwechsel sollte man noch auf die Kündigungsfrist im alten Vertrag achten. Der neue Versorger kann Strom liefern nur dann, wenn der alte Vertrag ordnungsgemäß gekündigt ist.
4. Vertrag beanspruchen und Bedingungen prüfen: Ist entschieden, welcher Stromanbieter der günstigste ist, sollte man per Telefon-Hotline oder Internet Auftragsformulare beanspruchen. Billigstromanbieter arbeiten oft mit Vorauskasse. Dabei soll der ganze Jahresverbrauch im Voraus bezahlt werden. Bei einem billigeren Anbieterwechsel sollte auch die Vertragslaufzeiten beachtet werden. Oft bleiben Kunden für wenigsten 12 oder 24 Monate gebunden. Für die flexible Reagierung auf neue Preisrunden im Strommarkt ist es zu empfehlen, einen Vertrag ohne feste Laufzeit zu wählen.
5. Kündigen und Vertrag abschließen: Erfüllt der gewählte Vertrag die eigenen Bedürfnisse, geht er ausgefüllt und unterzeichnet an den neuen Anbieter zurück. Neben dem Vertrag brauchen die Unternehmen generell eine Kopie der letzten Stromrechnung. Formalitäten, wie die Kündigung des alten Liefervertrags und die Abstimmung mit dem bisherigen Versorger, übernimmt der neue Anbieter. Ausserdem übernimmt der neue Versorger zum festgelegten Stichtag die Stromlieferung und rechnet den Konsum zum neuen Tarif ab.
Bei einem Wechsel bleibt der Stromzähler in Besitz des lokalen Versorgers. Dafür wird von dem neuen Anbieter eine Zählermiete an den lokalen Versorger gezahlt. Diese Miete ist in der Regel in der Grundgebühr enthalten.
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